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   SG Lübeck, 28.11.2012 - S 40 AL 118/11   

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SG Lübeck, 28.11.2012 - S 40 AL 118/11 (https://dejure.org/2012,99132)
SG Lübeck, Entscheidung vom 28.11.2012 - S 40 AL 118/11 (https://dejure.org/2012,99132)
SG Lübeck, Entscheidung vom 28. November 2012 - S 40 AL 118/11 (https://dejure.org/2012,99132)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Schleswig-Holstein, 11.12.2015 - L 3 AL 49/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erledigungserklärung des Rechtsstreits in der

    In dem Verfahren S 40 AL 118/11 vor dem Sozialgericht Lübeck stritten die Beteiligten über die Aufhebung und Erstattung von Arbeitslosengeld (Alg).

    Mit Schreiben vom 3. Juni 2013 (Eingang am 5. Juli 2013) erklärte der Prozessbevollmächtigte zum Aktenzeichen S 36 AL 242/10, dass seine Schreiben vom 25. April [Kostenfestsetzungsantrag] und 3. Mai 2013 [Erledigungserklärung - dazu siehe unten -] selbstverständlich zu diesem Aktenzeichen hätten eingereicht werden sollen und es sich bei dem tatsächlich angegebenen Aktenzeichen S 40 AL 118/11 um ein Versehen handele.

    In dem Berufungsverfahren L 3 AL 1/13 (S 40 AL 118/11) begründete die Klägerin die Berufung mit Schriftsatz vom 4. April 2013 und beantragte die Aufhebung des Bescheids vom 10. Januar 2011 in der Fassung des Widerspruchbescheids vom 23. Mai 2011.

    Dabei handelte es sich um eine am 6. Mai 2013 an das Sozialgericht zu dem erstinstanzlichen Aktenzeichen S 40 AL 118/11 erfolgte Erledigungserklärung in der Hauptsache in dem Rechtsstreit der Klägerin gegen die Bundesagentur für Arbeit.

    Lediglich in einer anderen vor dem Sozialgericht Lübeck vormals anhängigen Rechtsstreitigkeit der Klägerin zum Aktenzeichen S 40 AL 118/11 sei eine Erledigungserklärung in der Hauptsache mit Schriftsatz vom 3. Mai 2013 abgegeben worden.

    Beigefügt war eine Abschrift der Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 3. Juni 2013 (Eingang beim Sozialgericht Lübeck am 30. Juli 2013), in dem zu dem Aktenzeichen S 40 AL 118/11 mitgeteilt wurde, dass die Schriftsätze vom 25. April 2013 und 3. Mai 2013 zu dem Aktenzeichen S 36 AL 242/10 hätten eingereicht werden sollen.

    Bei dem angegebenen Aktenzeichen S 40 AL 118/11 handele es sich um ein anderes Verfahren der Klägerin, versehentlich sei das Aktenzeichen S 40 AL 118/11 angegeben worden.

    In ihrer Stellungnahme vom 2. Dezember 2013 weist die Beklagte darauf hin, dass die Erledigungserklärung der Prozessbevollmächtigten mit Schreiben vom 3. Mai 2013 eindeutig und ausdrücklich zu dem Aktenzeichen S 40 AL 118/11 erfolgt sei, welches dem Berufungsverfahren L 3 AL 1/13 zugrunde gelegen habe.

  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahme - Auslegung einer Prozesserklärung

    Die vor dem SG Lübeck erhobene Klage hatte keinen Erfolg (Urteil vom 28.11.2012 - S 40 AL 118/11) .

    Am 15.5.2013 ist bei dem Berufungsgericht eine vom SG Lübeck übersandte Abschrift eines Schreibens des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 3.5.2013 an das erstinstanzliche Gericht mit Hinweis auf das Aktenzeichen S 40 AL 118/11 eingegangen.

    Mit den beiden Schreiben vom 3.6.2013 an das SG erklärte der Prozessbevollmächtigte der Klägerin zu den Aktenzeichen S 36 AL 242/10 (Eingang am 5.7.2013) sowie S 40 AL 118/11 (Eingang am 30.7.2013) , dass sein Kostenfestsetzungsantrag vom 25.4.2013 und seine Erledigungserklärung vom 3.5.2013 zu dem Aktenzeichen S 36 AL 242/10 hätten eingereicht werden sollen und es sich bei dem in beiden Schreiben tatsächlich angegebenen Aktenzeichen S 40 AL 118/11 um ein Versehen gehandelt habe.

    Eine Klagerücknahme ergebe sich nach der für das Berufungsgericht erkennbaren "prozessualen Konstellation" ersichtlich nicht, weil die Berufung gegen das Urteil des SG Lübeck vom 28.11.2012 (Az S 40 AL 118/11) kurz zuvor am 4.4.2013 und zudem gegenüber dem LSG begründet worden sei.

    So hätte für das SG vor Weiterleitung der Erklärung vom 3.5.2013 zumindest Veranlassung zu einer Rückfrage bei dem Prozessbevollmächtigen bestanden, weil zuvor - gleichfalls mit dem unzutreffenden Aktenzeichen S 40 AL 118/11 - ein Kostenfestsetzungsantrag vom 25.4.2013 eingegangen war, der inhaltlich in mehrfacher Hinsicht auf das weitere, inzwischen durch Anerkenntnis der Beklagten und Erledigungserklärung der Klägerin beendete Verfahren vor dem SG zu dem Aktenzeichen S 36 AL 242/10 Bezug nimmt.

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